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Kosten

Nach §26 KitaFöG haben sich das Kind und seine Eltern an den Kosten der Kindertagesstätte zu beteiligen. Soweit gemäß der gesetzlichen Regelungen eine Kostenbeteiligung erhoben wird, richtet sich die Höhe der Kostenbeteiligung nach dem jeweils gültigen, durch das Jugendamt erstellten, Kostenbescheid und beinhaltet die durch das Tagesbetreuungskostenbeteiligungs-gesetz festgesetzte Kostenbeteiligung für die Verpflegung (derzeit 23,00 € mntl.).

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Außerdem bieten wir in unserer Kita den Kindern einheitliche Frühstücks- und dementsprechend Vespermahlzeiten. Dadurch erleichtern wir Ihnen das Leben (aus der Erfahrung mit den eigenen Kindern). Hiermit brauchen Sie sich nicht täglich Gedanken zu machen, was in die Brotdose Ihrer Kinder kommen soll. Dafür benötigen wir  eine monatliche Zuzahlung von 30 .

Für 20 zusätlich bekommen unsere Kitakinder ein externes Förderangebot: Tanzen (Mi).

23 + 30 + 20 = 73   monatlich

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